Unsere Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle wird vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin finanziert. Das Beratungsangebot richtet sich an Bürger und Bürgerinnen des Bezirkes, die aufgrund von Konsumentenschulden, Arbeitslosigkeit und Krankheit, misslungener Immobilienfinanzierung oder gescheiterter Selbständigkeit, aber auch durch Bürgschaftsverpflichtungen oder gesamtschuldnerische Mitverpflichtung in eine schwierige wirtschaftliche und psychosoziale Lage geraten sind.
Von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wurde unsere Beratungsstelle als "geeignete Stelle" im Verbraucherinsolvenzverfahren anerkannt. So wird die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung gewährleistet.
Wir sind Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V., dem Zusammenschluss aller Berliner gemeinnützig tätigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.
Das Beratungsangebot ist kostenlos. Ihre Mitteilungen werden vertraulich behandelt.
Wir beraten Sie:
Gemeinsam mit Ihnen:
Mit der Anfang 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung eröffnet sich überschuldeten Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung und damit die Chance zu einem wirtschaftlichen Neuanfang.
Wir informieren Sie:
Wir bieten Ihnen an:
Schuldnerberatung/Insolvenzberatung kann nur dann erfolgreich sein, wenn Sie bereit sind, aktiv an einer solchen mitzuwirken. Nur mit Ihrer intensiven Mitarbeit, die eine Offenlegung aller Schuldverpflichtungen notwendig macht und in dieser Zeit eine neue Schuldenaufnahme ausschließt, kann Schuldnerberatung eine Perspektive aus der Schuldenspirale aufzeigen.
Wann sollte der Weg in die Beratungsstelle beschritten werden?
Sobald Sie feststellen, dass Sie allein keine Aussicht mehr erkennen, aus Ihrer Ver- bzw. Überschuldungssituation herausfinden, sollten Sie den Kontakt zur Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle aufnehmen. Vereinbaren Sie zu der festgelegten telefonischen Anmeldung einen Termin für die Erstberatung oder nutzen Sie das telefonische Beratungsangebot.
Dringender Handlungsbedarf besteht, wenn:
Bei Ihrem Anruf in unserer Beratungsstelle für einen Beratungstermin, sollten Sie deshalb unbedingt auf diese Verschuldungsmerkmale hinweisen, damit wir sofort an unsere Kooperationspartner (Bezirksamt, JobCenter oder andere zuständige Einrichtungen und Fachberatungsstellen) vermitteln, oder mit Ihnen kurzfristig einen Termin zur Wahrung von evtl. einzuhaltenden Fristen vereinbaren können.
Um zunächst einen Überblick über Ihre gesamte Einkommens- und Ausgabensituation zu erhalten, ist die Aufstellung eines Haushaltsplanes erforderlich.
Hierzu benötigen wir Einkommensnachweise, z.B.:
Auch die Nachweise für Ihre Ausgaben z.B.:
...werden benötigt. Durch die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan wird nun erkennbar, ob alle laufenden Verpflichtungen mit Ihrem Einkommen erfüllt werden können.
Legen Sie für die einfachere Bearbeitung in der Beratungsstelle schon jetzt einen Aktenordner an, in dem Sie alle Gläubiger einordnen. Erstellen Sie zur besseren Übersicht eine Gläubigerliste. Versuchen Sie, die Gläubiger durch Trennblätter jeweils getrennt und in alphabetischer Reihenfolge, einzuordnen. In den Ordner gehören insbesondere die Kreditverträge, Vollstreckungsbescheide, andere Urteile und die Schreiben der Gläubiger, Inkassounternehmen oder der Rechtsanwälte.
Um Ihre Gläubigerunterlagen evtl. zu vervollständigen, ist eine Selbstauskunft bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH) sinnvoll.
Fordern Sie daher online unter www.meineschufa.de, dort unter Produkte, eine Datenübersicht nach Art. 15 DS-GVO an. Diese erhalten Sie einmal im Jahr kostenfrei. Eine Bonitätsauskunft für den Betrag von aktuell Euro 29,95 ist für unsere Beratung nicht notwendig.
Die Schufa-Auskunft gibt Ihnen jedoch keine Sicherheit darauf, alle nicht mehr bekannten Gläubiger auf diesem Wege ausfindig machen zu können.
Sollten Sie auf dem postalischen Weg ein Bestellformular für die einmal jährlich kostenfreie Datenübersicht von der SCHUFA anfordern wollen, wenden Sie sich bitte an:
SCHUFA Holding AG
Postfach 10 25 66
44725 Bochum